Es ist immer üblicher, dass sich gesetzlich versicherte Patienten für eine Privatpraxis entscheiden und die Kosten für Ihre Untersuchung selbst tragen. Das gesetzliche Krankenversicherungssystem schreibt Standards vor, von denen eine Kassenpraxis nicht abweichen kann oder darf. Wir haben dieses System nicht erschaffen, möchten uns aber davon nicht begrenzen lassen und haben uns deshalb für eine Privatpraxis entschieden. Nur hier können wir frei entscheiden, was an Diagnostik für Ihre Fragestellung und Erkrankung am wichtigsten ist.
Wieso können wir das besser in einer Privatpraxis? – Zeit! Wir haben einfach mehr Zeit. Falls Sie den Wunsch nach einem entspannteren Ablauf und einer individuelleren Untersuchung haben sowie einem Arzt, der auf alle Aspekte Ihrer Erkrankung und nicht nur auf die jetzt anstehende Untersuchung eingeht, dann entscheiden Sie sich, zu uns zu kommen. Wir machen das gerne für Sie. Unsere Praxis steht allen Menschen offen. Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie die Untersuchung bei uns als Selbstzahler durchführen lassen. Gerne informieren wir Sie ausführlich in einem kostenlosen Erstgespräch über die entstehenden Kosten.
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag, um Ihnen einen Überblick über die einzelnen Leistungen und die damit jeweils verbundenen Kosten zu geben.
In Einzelfällen übernehmen auch gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Untersuchungskosten im offenen MRT. Unsere Abrechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für gesetzlich versicherte Patienten berechnen wir in der Regel den Einfachsatz. Unser Team bietet Ihnen eine Beratungs- und Untersuchungsleistung, die ausschließlich auf Sie und Ihre Gesundheit ausgerichtet ist. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.